Vergnügungsteuer

Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Steuer. Das Steueraufkommen (2003: 251 Mio. €) steht den Gemeinden zu. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze oder die Vergnügungsteuergesetze der Länder. Besteuert werden die in den Gemeinden veranstalteten Vergnügungen wie Tanz, Schaustellungen, Filmvorführungen oder der Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsapparaten.

Steuerschuldner ist der Veranstalter oder Halter. Als Steuermaßstab dienen entweder Preis und Anzahl der ausgegebenen Eintrittskarten oder Pauschalbeträge, die sich z. B. nach der Raumgröße, der Anzahl der Mitwirkenden oder nach dem Anschaffungspreis der Geräte richten.


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