Eine Obergrenze der Besteuerung hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Halbteilungsgrundsatz anvisiert. Eine Plafondierung ist in den EU-Staaten noch nicht die Regel. Der Steuerwettbewerb oder die Stabilisierung von Bemessungsgrundlagen könnte auch eine Untergrenze nahe legen, um eine Erosion der Haushalte einzelner EU-Staaten zu vermeiden. Das erscheint allerdings unrealistisch.
Freizügigkeit und Steuerwettbewerb konkurrieren mit dem Souveränitätsprinzip und den Budgeterfordernissen. Die EU und OECD haben daher Verhaltensgrundsätze (code of conduct) erarbeiten lassen. Sie haben allerdings nur begrenzte Rechtsqualität. Damit sind aber Anstöße für Regelungen verknüpft, die unbegründete Verlagerungen vermeiden sollen, z. B. beim sensiblen Faktor Kapital über eine umfassende Zins-Richtlinie.
Extreme regionale und sektorale Vergünstigungen sollen abgestimmt und begrenzt werden. Der an sich erwünschte steuerliche Wettbewerb um Bemessungsgrundlagen soll nach fairen Spielregeln vonstatten gehen. Unerwünschte Vergünstigungen in einzelnen EU-Staaten wurden aufgelistet; sie sollen zurückgeführt werden.