Es kann zwischen horizontalem und vertikalem Verlustausgleich unterschieden werden. Die Verlustverrechnung ist ein Ausdruck der synthetischen Einkünftebesteuerung. Beim horizontalen Ausgleich werden die negativen Einkünfte mit positiven Einkünften innerhalb derselben Einkunftsart verrechnet. Beim vertikalen Ausgleich werden negative Einkünfte einer Einkunftsart mit positiven Einkünften einer anderen Einkunftsart verrechnet.
Können die Verluste nicht vollständig ausgeglichen werden, so sind sie über den Verlustabzug zu berücksichtigen. Ausländische Verluste können nur mit positiven Einkünften der gleichen Einkunftsart und aus dem gleichen Staat verrechnet werden (§ 2a I EStG). Diese Vorschrift ist unter europarechtlichen Gesichtspunkten umstritten. Der Verlustvortrag ist mit bestimmten Einschränkungen möglich. Der Verlustrücktrag ist hier nicht zulässig.
Verlustausgleich
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