Ist der Verlustausgleich nicht vollständig möglich und der Verlustabzug im vorangegangen Veranlagungszeitraum nicht ausreichend, so können die nicht berücksichtigten Verluste zeitlich unbegrenzt in zukünftige Veranlagungszeiträume übertragen werden (§ 10 II EStG). Begrenzt wird der Verlustvortrag durch die Mindestbesteuerung.
Verlustvortrag
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