Im bürgerlichen Recht stellt das Vermögen die Summe der im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person stehenden geldwerten Wirtschaftsgüter ohne Abzug von Schulden dar. Nach den Vorschriften des BewG wird das Vermögen insbesondere als Bemessungsgrundlage für bestandsteuerliche Zwecke ermittelt (Vermögensarten). Die Einkommensteuer unterscheidet hinsichtlich der Gewinnermittlung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen. Das „Vermögen“ dient hier lediglich als Vehikel zur Ermittlung des steuerlichen Gewinns.
Vermögen
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