Die Versicherungsteuer ist eine Verkehrsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuer). Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach dem Versicherungsentgelt; dazu gehören Prämien und Beiträge. Nur bei der Hagelversicherung wird die Steuer von der Versicherungssumme berechnet. Die gesetzlichen Lebens- und Krankenversicherungen, die Rückversicherungen sowie die Arbeitslosenversicherung sind versicherungsteuerfrei.
Der Tarif der Steuer beträgt 16 % (Ausnahmen mit niedrigeren Steuersätzen u. a. Feuerversicherung, Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherung, Gebäudeversicherung mit Feueranteil, Seeschiffskaskoversicherung, Hagelversicherung). Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer; die Steuer ist vom Versicherer an das Finanzamt abzuführen.
Versicherungsteuer
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