Vertragslager

Von einem Vertragsvorrat bzw. Vertragslager spricht man, wenn der Lieferant im eigenen oder in einem Speditionslager vertraglich vereinbarte Bestände unterhält, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung unberechnet bleiben. Hierdurch lassen sich beim Abnehmer dieselben Vorteile wie bei Konsignationslägern realisieren, mit dem Unterschied, daß die kurzfristige Verfügbarkeit um die außerbetriebliche Transportzeit und die Zeit der Eingangsprüfung eingeschränkt ist.


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