Die Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen. Sie werden von übergeordneten Verwaltungsträgern an nachrangige Behörden erlassen, z. B. Richtlinien, Erlasse, BMF-Schreiben oder Verfügungen. Sie sollen Einzelheiten des Verwaltungshandelns und der Verwaltungsorganisation regeln.
Verwaltungsanweisungen
War die Erklärung zu "Verwaltungsanweisungen" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten