Freie und wirtschaftliche Güter
Wirtschaftliche Güter – Gegenstand wirtschaftlicher Betrachtung sind nur die Güter, die knapp sind. Sie bezeichnen wir als wirtschaftliche Güter. Es ist zwischen Knappheit und Seltenheit zu unterscheiden. Ein seltenes Gut muss nicht knapp sein. Knappheit liegt vor, wenn die gewünschte Gütermenge und die vorhandene Gütermenge nachhaltig differieren. Wirtschaftliche Güter sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bereitstellung in der Regel Kosten verursacht.
Freie Güter – Sie sind Güter, die im Verhältnis zu den Bedürfnissen reichlich vorhanden sind. Sie sind nicht knapp und deshalb auch nicht Objekte des Wirtschaftens. Die Zahl der freien Güter ist gering. Ob ein Gut „frei“ ist, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden: Luft am Meer freies Gut; Luft in einem Bergwerk (Bewetterung) -wirtschaftliches Gut (Kosten).
Konsumgüter und Produktionsgüter
Konsumgüter befriedigen unmittelbar Bedürfnisse in den Haushalten. Produktionsgüter dienen der Produktion, die neue und andere Güter bereitstellt. Eine ähnliche Unterscheidung trifft man, wenn man von Gütern 1. Ordnung (Konsumgüter) und Gütern höherer Ordnung spricht (Unterscheidung nach der Konsumnähe).
Verbrauchsgüter und Gebrauchsgüter
Bei Konsum- und Produktionsgütern unterscheidet man ferner zwischen Verbrauchsgütern und Gebrauchsgütern.
Verbrauchsgüter – Verbrauchsgüter gehen in einem einmaligen Konsumakt unter (z. B. Milch, Brot). Verbrauchsgüter im Bereich der Produktion werden im Produktionsprozess verzehrt (z. B. Elektrizität zum Antrieb von Maschinen) oder werden wesentlicher Bestandteil des produzierten Gutes (z B. Lack und Leim bei der Möbelherstellung).
Gebrauchsgüter – Gebrauchsgüter erlauben mehrmalige Nutzung. Konsumgüter, die Gebrauchsgüter sind, gestatten mehrere Konsumakte, nämlich so lange, wie das Gut funktionstüchtig ist (Beispiele: Fernsehgerät, Kühlschrank).
Typische Gebrauchsgüter in der Produktion sind Maschinen und Werkzeuge. Sie werden über einen längeren Zeitraum genutzt und nutzen sich beim Gebrauch ab. Der bei der Produktion stattfindende Werteverzehr wird durch die Abschreibung erfasst.
Alle materiellen Güter, die wir gebrauchen und verbrauchen, entstammen letztlich unserer natürlichen Umwelt, dem Produktionsfaktor Natur. Werden die Güter gebrauchs- oder verbrauchsfertig von der Natur geliefert, bezeichnet man sie auch als Naturgüter oder Umweltgüter. Werden sie durch den Menschen in irgendeiner Weise verändert, beispielsweise Meerwasser zu Trinkwasser, Lehm zu Ziegeln, Eisenerz zu Industriestahl, Gold zu Schmuck oder Getreide zu Mehl, werden sie zu Industriegütern. Auch durch den Transport vom Fundort zum Verbrauchsort oder durch den Kauf bzw. Verkauf werden die Naturgüter zu Industriegütern.