Die Warenterminoption dient zur Abdeckung von Außenhandelsrisiken. Sie ist ein Warentermingeschäft mit begrenztem Risiko. Im Gegensatz zum festen Warentermingeschäft, das unbedingt von beiden Partnern des Vertrages am Ende der Laufzeit erfüllt werden muss, geht es beim Optionsgeschäft um ein bedingtes Termingeschäft.
Wahlrecht als Käufer
Der Käufer hat dabei als Vertragspartner das Wahlrecht, die Option auszuüben oder sie verfallen zu lassen.
Der wesentliche Vorteil des Warenoptionsgeschäftes ist, daß es i. d. R. nur dann ausgeübt wird, wenn der Absicherungsbedarf des Risikos tatsächlich eintritt.
Arten der Option können sein:
Warenterminkontrakt
Die Kaufoption, bei der ein Käufer das Recht hat, einen Warenterminkontrakt während oder am Ende der Laufzeit vom Verkäufer der Kaufoption zu einem im Voraus vereinbarten Basispreis zu erwerben. Für dieses Recht zahlt er einen Optionspreis als Prämie. Der Käufer wird von seinem Recht nur Gebrauch machen, wenn der Tageskurs erheblich über dem Basispreis liegt. Es liegt eine Hausse-Spekulation vor.
Verkaufsoption
Die Verkaufsoption, bei der ein Käufer das Recht erwirbt, den Warenterminkontrakt während bzw. am Ende der Laufzeit an den Verkäufer der Verkaufsoption als Stillhalter zum Basispreis gegen Zahlung des Optionspreises zu liefern. Der Käufer wird nur dann an den Stillhalter verkaufen, wenn der Kurs fällt. Somit ist eine Baisse-Spekulation gegeben.
Erwerb einer Kaufoption
Schützt der Erwerb einer Kaufoption bei gewissen Kosten vollständig vor dem Verlustrisiko, kann der Verkauf einer Verkaufsoption bei stagnierenden oder steigenden Kursen zu weiteren Gewinnen führen. Ein durch die Wahrnehmung der Option entstehender Gewinn würde realisiert werden. Allerdings sind die Kosten für das Optionsgeschäft höher als für das feste Termingeschäft. Außerdem ist die Optionsprämie sofort bei Vertragsabschluss fällig.