Betriebsstätte bezeichnet nach deutschem Steuerrecht jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Hierzu zählen insb. die Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- und Werkstätten, Warenlager, Ein- und Verkaufsstellen, Bergwerke, Steinbrüche und andere Stätten zur Gewinnung von Bodenschätzen. Auch Bauausführungen und Montagen rechnen dazu, sofern sie länger als sechs Monate dauern.
Im Rahmen der internationalen Steuerplanung spielt häufig die Frage eine Rolle, ob ein Unternehmen im Ausland eine Betriebsstätte oder eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft gründen soll. Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Vielmehr kommt es jeweils auf die Situation im Einzelfall an. Auf keinen Fall sollte die Entscheidung aber allein aus steuerlicher Sicht getroffen werden.
Was ist eine Betriebsstätte
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