Seit Beginn des 19. Jhd. wurden Wechsel in Deutschland mit einer Steuer belastet. Die Wechselsteuer war eine Stempelsteuer. Sie wurde durch den Erwerb von Wechselsteuermarken entrichtet, die auf die Rückseite der Wechsel geklebt wurden. Ab 1949 war sie Landessteuer, seit 1970 Bundessteuer. Die Höhe der Steuer betrug 0,15 DM pro angefangene 100 DM der Wechselsumme.
Steuergegenstand war die Aushändigung eines im Inland ausgestellten Wechsels durch den Aussteller oder bei Auslandswechseln durch den ersten inländischen Inhaber. Sie wurde zum 1.1.1992 mit dem Finanzmarktförderungsgesetz abgeschafft.
Wechselsteuer
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