Zum Welteinkommen zählen alle inländischen und ausländischen Einkünfte, die ein Steuerinländer in einem Veranlagungszeitraum erzielt (§ 2 EStG; § 8 KStG; Abschnittsbesteuerung). Im Rahmen dieses Welteinkommensprinzips können sich Doppelbesteuerungen und Minderbesteuerungen ergeben.
Welteinkommen
War die Erklärung zu "Welteinkommen" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Rechnungsabgrenzung
- Stablinienorganisation
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten