Zum Welteinkommen zählen alle inländischen und ausländischen Einkünfte, die ein Steuerinländer in einem Veranlagungszeitraum erzielt (§ 2 EStG; § 8 KStG; Abschnittsbesteuerung). Im Rahmen dieses Welteinkommensprinzips können sich Doppelbesteuerungen und Minderbesteuerungen ergeben.
Welteinkommen
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