Werbesteuer

Werden die Ausgaben eines Unternehmens für die Werbung einer eigenen Steuer unterworfen, so handelt es sich um eine Werbesteuer. Alternativ können besondere Steuertatbestände in die Umsatzsteuer oder in die Ertragsteuern integriert werden. Deutschland erhebt derzeit keine solche Steuer. Beispiele für Staaten, die eine Werbesteuer erheben, sind Italien und Frankreich. Ziel ist neben den Steuereinnahmen auch die Verminderung der Werbung.


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