Werkverkehr ist die Produktion von Verkehrsleistungen (Transport, Zwischenlagerung, Handling etc.) für das eigene Unternehmen. Werkverkehr ist zulässig, wenn Kraftfahrzeuge von eigenem Personal bedient werden, die Kraftfahrzeuge auf den Namen des Unternehmers zugelassen sind und die Beförderung nicht Hauptzweck der Unternehmenstätigkeit ist.
Der Werkverkehr stellt die Alternative zum Fremdbezug von Transportleistungen dar. Bei Entscheidungen bezüglich Werkverkehr versus Fremdbezug der Transportleistung dürfen jedoch nicht nur die Kosten für die eigene Transportleistung und die Preise der nachgefragten Transportleistung als Kriterium für die Auswahlentscheidung dienen (Make-or-Buy in der Logistik). Als weitere Entscheidungsparameter sind die Kapazitätsauslastung eigener Transportfahrzeuge und die Integrationsmöglichkeit der Transportleistung in das bestehende logistische Gesamtsystem zu berücksichtigen.
Werkverkehr
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