Neben der Beschaffung von Betriebsmitteln und Waren hat die betriebliche Beschaffung noch eine Reihe anderer Geschäfte zu besorgen, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten.
So sind beispielsweise Reparaturen an Maschinen notwendig, Produktionsabfälle müssen abtransportiert werden, die EDV-Anlage oder der Kopierer werden regelmäßig gewartet, oder ein Handwerker deckt das Dach neu ein.
Werkvertrag
Der Werkvertrag ist ein Vertrag, durch den sich ein Partner zur Herstellung eines Werkes verpflichtet, der andere zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Die Vertragspartner heißen Unternehmer und Besteller.
Ein Werk im Sinne des BGB kann sowohl die Herstellung bzw. die Veränderung einer Sache sein (z. B. die Reparatur einer Maschine) als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg (z. B. die Wartung der EDV-Anlage, die Erstellung eines Gutachtens).
Entscheidend für den Werkvertrag ist, daß der Unternehmer für den Erfolg seiner Tätigkeit einsteht.
Ein weiteres wichtiges Merkmal des Werkvertrages liegt darin, dass das Gut (die Ware), an dem oder mit dem gearbeitet wird, sich im Eigentum des Bestellers befindet. Dies ist z. B. regelmäßig bei Reparaturen der Fall oder dann, wenn der Besteller einen Werkstoff zur Weiterverarbeitung in Auftrag gibt.
Selbst ein Müllabfuhrvertrag oder Personenbeförderungsvertrag ist ein Werkvertrag, weil der Unternehmer gegenüber dem Besteller den Erfolg schuldet: Das bedeutet, daß er nur dann Anspruch auf seine volle Vergütung hat, wenn er den Auftrag erfolgreich abgewickelt hat.
Der Werkvertrag muß vom Dienstvertrag abgegrenzt werden: Der Inhalt des Dienstvertrages ist ebenfalls eine „Dienst-Leistung“. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch darin, daß der Werkunternehmer den Erfolg schuldet. So kann man von einem Klempner erwarten, daß die Heizung nach der Reparatur funktioniert (= Werkvertrag). Anders dagegen die Dienstleistung eines Arztes oder eines Rechtsanwaltes: Diese schulden lediglich das „pflichtgemäße Bemühen “ (= Dienstvertrag).
Werklieferungsvertrag
Wird das Werk mit einem Material hergestellt, das der Unternehmer liefert, so liegt ein Werklieferungsvertrag vor. Beispiel: Ein Dachdecker liefert die Dachpfannen und deckt das Dach.
Der Werklieferungsvertrag besteht im Grunde aus zwei Verträgen: einem Kaufvertrag (für die gelieferten Materialien) und einem Werkvertrag (für die Herstellung des Werkes). Aus diesem Grunde gelten die Vorschriften über
den Kaufvertrag und den Werkvertrag beim Werklieferungsvertrag entsprechend.