Die Wertpapiersteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Steuergegenstand war der Erwerb von Schuldverschreibungen. Sie zählte daher zu den Verkehrsteuern auf den Kapitalverkehr (Verkehr- und Verbrauchsteuern). Aus finanzmarktpolitischen Gründen wurde sie durch Gesetz 1965 aufgehoben.
Wertpapiersteuer
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