Der zu bewertende Gegenstand ist nach § 2 I Satz 1 BewG die wirtschaftliche Einheit. Das Wirtschaftsgut stellt die kleinste wirtschaftliche Einheit dar. Mehrere Wirtschaftsgüter können unter bestimmten sachlichen und persönlichen Voraussetzungen zusammengefasst werden.
Wirtschaftliche Einheit
War die Erklärung zu "Wirtschaftliche Einheit" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten