Wirtschafts-Identifikationsnummer

Als einheitliches Identifikationsmerkmal erhalten alle wirtschaftlich Tätigen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139 c AO). Die Nummer ist einmalig und gilt für das gesamte Bestehen des Unternehmens. Als wirtschaftlich Tätige gelten juristische Personen, natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind, und Personenvereinigungen (§ 139a Abs. 3 AO). Die Nummer dient Kontrollzwecken.


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