Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer üben einen Freien Beruf aus. Der Wirtschaftsprüfer wird nach einem staatlichen Zulassungs- und Prüfungsverfahren durch die oberste Landesbehörde für Wirtschaft vereidigt und bestellt. Die Wirtschaftsprüferordnung enthält die berufsrechtlichen Regelungen. Alle Wirtschaftsprüfer sind Pflichtmitglieder der Wirtschaftsprüferkammer.

Aufgaben des Wirtschaftsprüfers

Aufgaben des Wirtschaftsprüfers sind u. a. die Prüfung von Jahresabschlüssen einschließlich von Konzernabschlüssen, Gründungs-, Verschmelzungs-, Umwandlungs-, Kreditwürdigkeits- und Unterschlagungsprüfungen. Wirtschaftsprüfer sind zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Als weitere Aufgaben treten hinzu: Die allgemeine Unternehmensberatung, die Tätigkeit als Gutachter sowie die treuhänderische Verwaltung und die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Zentrale Berufsgrundsätze des Wirtschaftsprüfers sind Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit sowie Verschwiegenheit.

Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfer-Examen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Das Akademikerprinzip knüpft an ein Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit anschließender fünfjähriger praktischer Prüfungstätigkeit an. Die Zulassung von Antragstellern, die kein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können, ist möglich, wenn sich der Antragsteller in mindestens zehnjähriger Tätigkeit bei einem zur Vornahme von Pflichtprüfungen Berechtigten bewährt hat oder wenn er seit mindestens fünf Jahren den Beruf eines vereidigten Buchprüfers oder Steuerberaters ausübt.

Die zukünftige Entwicklung des Berufstandes der Wirtschaftsprüfer wird geprägt von der zunehmenden Internationalisierung der Geschäfts- und damit auch der Prüfungs- und Beratungstätigkeit sowie einer stärkeren Betonung des Beratungselements. In Analogie der Sarbanes-Oxley-Gesetzgebung sind auch in Deutschland zahlreiche Gesetze eingeführt worden, die die Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers sichern sollen, und die die Erbringung von Steuerberatungsleistungen durch Wirtschaftsprüfer neu regeln (insbesondere Bi1ReG, Bi1KoG, APAG)


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