Aufgabe der Wirtschaftsprüfung ist die betriebswirtschaftliche Prüfung bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften (Pflichtprüfung). Gegenstand der Prüfung ist insbesondere der Jahresabschluss. Das Ergebnis wird in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Die Wirtschaftsprüfung kann auch eine Beratung und eine Vertretung der Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten einschließen.
Eine Steuerberatung ist zulässig, wenn die Beratung nur einen untergeordneten Teil der Prüfung einnimmt. Eine Wirtschaftsprüfung kann von Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie bei mittelgroßen Gesellschaften von vereidigten Buchprüfern oder Buchprüfungsgesellschaften (§ 319 HGB) vorgenommen werden.
Die Berufsgrundsätze der wirtschaftsprüfenden Berufe sind in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) festgelegt und werden durch die Satzung der Wirtschaftsprüferkammer erläutert sowie international durch die ISAs (International Standards an Auditing) der International Federation of Accountants ergänzt. Die internationalen Standesorganisationen der Wirtschaftsprüfer streben an, die Qualität der Prüfungen durch Weiterbildung zu verbessern. Die strengen Berufspflichten haben auch Vorbildfunktion für die Steuerberatung (Qualitätssicherung).