Wohnsitzprinzip

Im Wohnsitzstaat haben natürliche Personen ihren steuerlichen Wohnsitz oder Ort der Geschäftsleitung. Bei juristischen Personen gilt der Sitz oder Ort der Geschäftsleitung (Sitzstaat). Mit diesen Anknüpfungspunkten ergibt sich eine unbeschränkte Steuerpflicht, die zur Besteuerung des Welteinkommens oder Weltvermögens führt.

Auf Grund der weltweiten Anwendung des Wohnsitzprinzips ergeben sich Doppelbesteuerungen, die vorrangig mit Steuerabkommen verhindert werden. In den steuerlichen Verträgen wird das Besteuerungsrecht zwischen den beiden Vertragsstaaten (Wohnsitzstaat und Quellenstaat) aufgeteilt. Der Staat, in dem eine natürliche oder juristische Person ansässig ist (Ansässigkeitsstaat, Wohnsitzstaat), erhält ein vorrangiges Besteuerungsrecht, z. B. für Unternehmensgewinne.


War die Erklärung zu "Wohnsitzprinzip" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu