Die Zahlungsbedingungen sind Vereinbarungen über Geldschulden. Sie bilden einen Teil der Kontrahierungspolitik und regeln die Zahlungspflichten der Abnehmer:
Die Zahlungsweise, bei der festgelegt wird, ob halbbar oder bargeldlos, mit Scheck oder Wechsel zu zahlen ist.
Inzahlungnahme
Die Inzahlungnahme, die sich auf gebrauchte oder neue Produkte im Rahmen gegenseitiger Geschäfte beziehen kann. Der Wert des jeweiligen Produktes ist i.d.R. zu schätzen.
Die Zahlungsfrist, die im Falle der Zahlung nach Erhalt der Produkte häufig in Verbindung mit einer Skontovereinbarung eingeräumt wird, z. B. zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto Kasse, innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skontos. Der Skonto vergütet den Verzicht auf Inanspruchnahme eines üblichen Zahlungszieles und belohnt die Einhaltung der Skontofrist.
Erfüllungsort für die Zahlung
Den Zahlungsort, der festlegt, wo die Zahlung zu leisten ist. Der gesetzliche Erfüllungsort für die Zahlung ist der Wohnsitz oder das Geschäftslokal des Schuldners im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der vertragliche Erfüllungsort ist der von den Vertragsparteien vereinbarte Ort.
Den Zahlungszeitpunkt, der bestimmt, an welchem Tag die Zahlung erfolgen soll. Sie kann vor der Lieferung als Anzahlung bzw. Vorauszahlung, bei der Lieferung als Barkauf oder nach der Lieferung als Zielkauf vereinbart sein. Die Gewährung von Zahlungszielen setzt beim Verkäufer die Bereitschaft zur Finanzierung und beim Käufer Kreditwürdigkeit voraus.
Im Binnenhandel werden die Zahlungsbedingungen i.d.R. durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart und häufig mit den Lieferbedingungen verbunden. Im Außenhandel gelten besondere Zahlungsbedingungen.