Regelt den Informationsaustausch zwischen den Finanzbehörden innerhalb der EU über die jeweiligen Zinserträge von EU-Bürgern in anderen Staaten und dient der Verifikation des in der EU beschossenen Verfahrens zur Besteuerung von Zinserträgen. Die Zins- und Lizenzrichtlinie der EU befreit unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen Konzernunternehmen innerhalb der EU von Quellen-steuern. Die Richtlinie ist mit dem EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz in deutsches Recht umgesetzt worden.
Zinsinformations-Verordnung
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