Die Klassifizierung sämtlicher Waren und die Höhe der darauf beruhenden Zölle erfolgt nach dem Zolltarif, der auf den Zollwert (Bemessungsgrundlage) angewandt wird. Der deutsche Gebrauchszolltarif entspricht in seinem Tarifschema und in der Höhe der Zollsätze dem Gemeinsamen Zolltarif der EU. Der Gemeinsame Zolltarif ist eine europäische Verordnung, die zusammen mit anderen zollrechtlichen Vorschriften im Zollkodex 1994 zusammengefasst wurde.
Der Gemeinsame Zolltarif der EU ist mit dem „Harmonisierten System zur Bezeichnung und Kodierung der Waren“ der Weltzollorganisation abgestimmt. Das harmonisierte System zur Einordnung von Waren und zur Ermittlung des richtigen Zollsatzes wird von über 100 Staaten angewandt.