Die Bundeszollverwaltung ist in drei Stufen aufgebaut. Oberste Bundesbehörde ist das Bundesministerium für Finanzen. Die Oberfinanzdirektionen mit ihren Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen sind Mittelbehörden. Sie führen und beaufsichtigen die nachgeordneten Zolldienststellen (Hauptzollämter und Zollämter). Für bestimmte Sonderaufgaben bestehen Bundesoberbehörden (Zollkriminalamt in Köln und die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Offenbach), die zwischen das BMF und die OFD geschaltet sind.
Zollverwaltung
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