Die Zündwarensteuer gehört zu den abgeschafften Steuern. Sie war eine Verkehrsteuer (Verkehr- und Verbrauchsteuern). Steuergegenstand waren Zündhölzer und Zündspäne, kurzzeitig auch Feuerzeuge. Aufgrund ihres geringen Ertrages wurde die Bagatellsteuer zum 1.1.1981 abgeschafft.
Zündwarensteuer
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