Zurechnung im Steuerrecht

Die Zurechnung (ad personam) ist von der Zuordnung (ad rem) zu unterscheiden. Im nationalen und internationalen Steuerrecht ist die Frage von elementarer Bedeutung, bei welchem Adressaten ein Einkommen oder Vermögen steuerlich anfällt. Diese Zurechnung ist relevant, wenn eine Einkommensquelle einem anderen als dem Eigentümer zuzurechnen ist (vgl. wirtschaftlicher Eigentümer nach § 39 AO; Leasing, Nießbrauch). Im internationalen Steuerrecht steht vor der Zuordnung abkommensrechtlicher Einkunftsarten die Frage der adressaten- und landesbezogenen „Ansässigkeit“.


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