„A conto“ bedeutet, dass eine Zahlung auf eine Rechnung, Forderung oder später abzurechnende Gesamtleistung geleistet wird. Sie kann eine vereinbarte Anzahlung vor Leistung, eine Abschlagszahlung während der Leistung oder eine Teilzahlung auf eine bereits fällige Schuld sein. Welche Bedeutung zutrifft, hängt vom Vertrag und Zahlungsbeleg ab.

Abrechnung und Restbetrag

Die Zahlung wird auf den Gesamtbetrag angerechnet. Rechnung oder Vereinbarung sollten erkennen lassen, welcher Vorgang bezahlt wird, wie Umsatzsteuer behandelt wird und wann der Rest fällig ist. Bei Bau- und Werkleistungen gelten spezielle Vorschriften für Abschlagszahlungen.

„A-conto“ allein begründet weder eine neue Fälligkeit noch ein Recht, die vereinbarte Gesamtleistung zurückzuhalten.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Teilzahlung nach Rechtsgrund und Abrechnungskontext differenziert.