Ein Alternativangebot ist ein Vorschlag für eine andere Ware oder Leistung als die ursprünglich gewünschte. Es kann sinnvoll sein, wenn der Artikel nicht verfügbar ist oder eine andere Ausführung besser passt. Das Alternativangebot muss nicht gleichartig oder gleichwertig sein; relevante Unterschiede sollten klar erklärt werden.

Bedarf und Zustimmung

Verkäufer sollten nachfragen, welche Eigenschaften wichtig sind, und Preis, Funktion, Qualität, Lieferzeit und Einschränkungen vergleichen. Ein anderer Artikel wird nicht ohne Zustimmung zum vereinbarten Kaufgegenstand. Bei einem bereits geschlossenen Vertrag gelten die vereinbarten Bedingungen und gegebenenfalls Mängelrechte.

Eine gute Alternative bietet eine informierte Wahl, statt den Eindruck zu erwecken, sie sei identisch mit dem gewünschten Produkt.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Gleichwertigkeit und automatische Ersetzung nicht pauschal vorausgesetzt.