Ambulanter Handel umfasst mobile oder wechselnde Verkaufsformen, etwa Verkaufsfahrzeuge, Märkte, Stände und Haustürverkauf. Er kann Versorgung in Gebieten mit wenigen Geschäften ermöglichen oder zeitlich begrenzte Verkaufsorte nutzen.
Gewerberechtliche Einordnung
Ob ein Reisegewerbe vorliegt und eine Reisegewerbekarte erforderlich ist, hängt davon ab, ob Waren ohne vorherige Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung angeboten werden. Für Märkte, Messen, festgesetzte Veranstaltungen und bestimmte Tätigkeiten gelten Ausnahmen oder besondere Anforderungen. Lebensmittelverkauf unterliegt zusätzlich Hygiene- und Kennzeichnungspflichten.
Betreiber sollten Standortgenehmigungen, Gewerberecht, Steuern, Produktsicherheit und Transportbedingungen prüfen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Reisegewerbe und ambulante Verkaufsformen differenziert.