Ein Indossament ist ein Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, etwa einem Wechsel. Nach dem Wechselgesetz kann ein Wechsel grundsätzlich durch Indossament übertragen werden. Das Indossament wird regelmäßig auf dem Wechsel oder einem angehefteten Zusatzblatt angebracht und vom Indossanten unterschrieben; ein Blankoindossament kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen nur aus der Unterschrift bestehen.

Wirkung und Grenzen

Das Indossament überträgt wechselrechtliche Rechte und kann eine Haftung des Indossanten begründen. Hat der Aussteller „nicht an Order“ vermerkt, erfolgt die Übertragung nur mit den Wirkungen einer gewöhnlichen Abtretung. Für Schecks gelten eigene Vorschriften.

Wer ein Orderpapier erhält oder überträgt, sollte Form, lückenlose Indossamentenkette und mögliche Haftungsfolgen prüfen. Die Unterschrift allein ersetzt nicht in jedem Fall die Prüfung des Papiers.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Blankoindossament und „nicht an Order“-Ausnahme erläutert.