Kopplungsangebote werden oft zur Verkaufsförderung eingesetzt. Beispiel: Skier als Bestandteile eines Pauschalreisepaketes. Ein Kopplungsangebot ist grundsätzlich zulässig, es sei denn, es liegt ein spezialgesetzliches Verbot vor (z. B. §§ 3-5 UWG bei unsachlicher Beeinflussung der Abnehmer, bei Irreführung oder bei Marktbehinderung).
Kopplungsangebot
Updated on Oktober 19, 2017