Die Mineralölsteuer ist eine historische Bezeichnung. Seit 2006 regelt das Energiesteuergesetz die Besteuerung zahlreicher Energieerzeugnisse, darunter Kraft- und Heizstoffe. Daneben wird elektrischer Strom nach dem Stromsteuergesetz besteuert.
Keine einheitliche Steuer für alle Energie
Die Energiesteuer unterscheidet nach Energieerzeugnis, Verwendung und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen. Steuersätze können sich außerdem ändern. Die im früheren Artikel genannten Liter- und Tonnensätze für 2004 sind historische Werte und dürfen nicht als aktuelle Tarife genutzt werden.
Für bestimmte Verwendungen und Unternehmen sieht das Gesetz Steuerbefreiungen oder Entlastungen vor, die an konkrete Voraussetzungen und Nachweis- beziehungsweise Antragsverfahren gebunden sind. Eine pauschale Aussage, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen seien vollständig befreit, trifft nicht zu.
Für eine aktuelle Berechnung sind die einschlägigen Vorschriften und der konkrete Energieeinsatz zu prüfen.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Historische Mineralölsteuerbezeichnung und aktuelle Energiesteuer unterschieden.