Postreklame bezeichnet Werbung, die über postalische Kanäle oder Werbeflächen von Postdienstleistern verbreitet wird. Dazu zählen etwa adressierte Werbesendungen, Beilagen, Briefkastenwerbung und – je nach Anbieter – Werbeflächen an Fahrzeugen oder Standorten.
Datenschutz und Werberecht
Adressierte Werbung muss die Regeln für Direktwerbung, Datenschutz und Widerspruchsmöglichkeiten beachten. Werbeaussagen und Preisangaben müssen wahr und nachvollziehbar sein. Die Verfügbarkeit bestimmter Werbeflächen hängt vom jeweiligen Postunternehmen und seinen Bedingungen ab.
Die historische „Postreklame“ der Deutschen Bundespost ist keine heutige staatliche Dienstleistungsgesellschaft. Unternehmen wählen postalische Werbung anhand von Zielgruppe, Reichweite, Kosten und Messbarkeit aus.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Historischer Anbieter und Organisationsstruktur bereinigt.