Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) ordnet die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen. Es bestimmt, wer dazu befugt ist, welche begrenzten Ausnahmen bestehen und wie unbefugte Hilfe verhindert werden soll.

Wichtige Regelungsbereiche

Das Gesetz regelt unter anderem die Befugnis von Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und bestimmten Gesellschaften, die Tätigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen, die Berufsausübung und die Steuerberaterkammern. Für Steuerberater und Steuerbevollmächtigte enthält es außerdem Pflichten zu unabhängiger, gewissenhafter und eigenverantwortlicher Berufsausübung.

Die Regelungen über Berufsausübungsgesellschaften wurden modernisiert. Ältere Übersichten nennen teilweise ausschließlich traditionelle Rechtsformen oder verwenden „Steuerberatungsgesellschaft“ als pauschalen Oberbegriff. Für einen aktuellen Einzelfall ist der geltende Gesetzestext maßgeblich, einschließlich der Voraussetzungen für Anerkennung oder Zulassung.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Geltenden Gesetzesaufbau und Gesellschaftsrecht aktualisiert.