Die Straßengüterverkehrsteuer war eine befristete deutsche Verkehrsteuer für gewerbliche Güterbeförderungen auf der Straße. Sie wurde von 1969 bis 1971 erhoben und anschließend abgeschafft.
Die Steuer ist daher keine aktuelle Abgabe. Ihre historische Einordnung erklärt frühere Versuche, Verkehrsleistungen steuerlich zu belasten; heutige Belastungen im Güterverkehr ergeben sich aus anderen Vorschriften, etwa zu Kraftfahrzeug-, Energie- oder Mautpflichten.
Auch die Erwähnung der Steuer in älteren verfassungsrechtlichen oder steuerhistorischen Darstellungen begründet keine heutige Zahlungspflicht.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Abschaffung und heutige Nichtanwendbarkeit klargestellt.