Der Subventionsbericht der Bundesregierung gibt einen Überblick über Finanzhilfen des Bundes und ausgewählte Steuervergünstigungen. § 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz bestimmt den gesetzlichen Berichtsgegenstand. Der Bericht dient der Information über Umfang, Ziele und Entwicklung der erfassten Subventionen.
Der Bericht ist keine vollständige Liste sämtlicher Fördermaßnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden und EU. Auch hängt die Einordnung davon ab, welche Leistungen und Steuervergünstigungen nach der gesetzlichen und methodischen Abgrenzung erfasst werden.
Für aktuelle Beträge und Förderprogramme ist der jeweils jüngste Bericht maßgeblich; ältere Zahlen dürfen nicht als heutiger Stand dargestellt werden. Eine Subvention sollte außerdem nicht allein anhand ihres Volumens beurteilt werden, sondern auch nach Zielerreichung, Nebenwirkungen und Kosten.
Quellen und Prüfstand
Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Definition, Abgrenzung und Rechenbeispiel geprüft.