Bei einer Verschmelzung überträgt ein Rechtsträger sein Vermögen als Ganzes auf einen anderen oder neu gegründeten Rechtsträger. Der übertragende Rechtsträger erlischt ohne Liquidation; seine Anteilseigner erhalten grundsätzlich Anteile am übernehmenden Rechtsträger. Das Umwandlungsgesetz regelt Verfahren und zivilrechtliche Wirkungen.

Steuerliche Behandlung

Das Umwandlungssteuergesetz bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen Vermögen mit Buchwert, Zwischenwert oder gemeinem Wert angesetzt werden kann. Steuerneutrale Fortführung erfolgt nicht automatisch: Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich, Antrag, Gegenleistung und Erhalt des deutschen Besteuerungsrechts können relevant sein.

Die ertragsteuerlichen Regeln erfassen nicht alle Steuerarten. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer und weitere Folgen müssen gesondert geprüft werden. Maßgeblich sind Umwandlungsform, beteiligte Rechtsträger und steuerlicher Übertragungsstichtag.

Quellen und Prüfstand

Inhaltlich überarbeitet am 2026-10-13. Buchwertfortführung nicht als automatisch dargestellt.