Es gibt drei wesentliche Fragen, die sich Selbstständige stellen sollten, bevor sie beim Thema Versicherungen leichtsinnig abwinken:
1.) Welche Risiken bringt die Selbstständigkeit mit sich?
2.) Wie groß ist die Möglichkeit, dass eben dieses Risiko auch eintritt?
3.) Mit wie vielen Kosten ist dieses Risiko verbunden?
Wer sich entlang dieser drei grundsätzlichen Fragen durch das eigene Unternehmen hangelt, der kann eine sinnvolle Auswahl der möglichen Versicherungen treffen.
Diese Versicherungen gehören in die Rubrik der betrieblichen Absicherung
In der Praxis wird häufig unterschieden in persönliche und betriebliche Versicherungen. Der Unterschied liegt in der Bezugsgröße, denn die betriebliche Absicherung ist oft nicht personengebunden. Die wichtigsten betrieblichen Versicherungen werden in diesem Artikel vorgestellt.
Neben den allgemeinen betrieblichen Versicherungen gibt es abhängig von der Branche noch weitere Spezialversicherungen, die ggf. zu bedenken sind. Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung ist beispielsweise für Betriebe mit Produktionsstätte, mit Lagerbeständen oder einem Verkaufsraum eine sinnvolle Ergänzung des Versicherungsschutzes. Die sogenannte Transportversicherung ist ein wichtiges Detail für Transportbetriebe, denn sie sichert die zu transportierenden Waren auf allen Wegen ab.
Selbstständige sollten zwei Varianten der Haftpflichtversicherung abschließen
Der Klassiker ist die sogenannte Firmenhaftpflichtversicherung, die auch als Betriebshaftpflicht bezeichnet wird. Die Regelung bei einem etwaigen Schadensfall ist simpel: Erleidet eine Person während einer betrieblichen Aufgabe einen Schaden, kommt dafür die Versicherung auf. An dieser Stelle ist es besonders wichtig, mögliche Risiken genau zu benennen und in der Versicherungspolice zu dokumentieren.
Die Risiken in einem handwerklichen Betrieb oder einem Industriebetrieb unterscheiden sich stark von jenen in einem Büro. Als Spezialform der Haftpflichtversicherung gilt die Vermögensschadenshaftpflicht. Empfohlen wird diese Versicherung beispielsweise all jenen, die beratend tätig sind. Würden sie ihren Klienten einen falschen Rat geben, der einen Vermögensschaden verursacht, springt dafür die gleichnamige Versicherung ein.
Die Rechtsschutzversicherung gibt’s fürs Unternehmen und für den Selbstständigen
Die sogenannte Rechtschutzversicherung, die auch als Versicherung für Privatpersonen durchaus bekannt ist, gibt es in zweierlei Varianten: als Versicherung für den Betrieb oder als Versicherung für den Selbstständigen.
Bezeichnet wird die Versicherung dann entweder als Berufsrechtschutzversicherung oder als Firmenrechtschutzversicherung. Auch hier gilt ähnliches wie bei der Haftpflichtversicherung: Die Rechtschutzrisiken, die im Betrieb oder beim Selbstständigen vorliegen, müssen möglichst genau dokumentiert werden, damit es im Schadensfall auch zweifelsohne zu einem Leistungsfall kommen kann.
Cyber-Versicherung, Online-Shop-Versicherung und Hardware-Versicherung sind neu im Bunde
Diese drei Versicherungsvarianten sind noch recht neu, gelten aber als eine Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung. Die Cyber-Versicherung soll die finanziellen Risiken abfedern, die die Folge eines Datenverlusts oder gar eines Hacker-Angriffs sein können. Grundvoraussetzung ist eine sichere IT-Infrastruktur. Andernfalls greift die Versicherung nicht.
Spezieller in ihren Details ist die sogenannte Online-Shop-Versicherung, die immer dann sinnvoll ist, wenn der Betrieb im E-Commerce tätig ist. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich für einen Versicherungsanbieter zu entscheiden, der dann einspringt, wenn versicherte Hardware zu Schaden kommt. Versichert werden können sowohl Smartphones, Laptops und Tablets als auch andere Elektronikartikel.
Auch die persönliche Absicherung müssen Selbstständige bedenken
Den Betrieb abzusichern, ist die eine Komponente, an die ein Selbstständiger denken muss, wenn er sein Unternehmen auf solide Füße stellen möchte. Die persönliche Versicherung ist der zweite Baustein, der in Summe davor schützt, dass der Selbstständige durch Berufsunfähigkeit, Krankheit oder gar im Alter in die finanzielle Schieflage gerät. Dementsprechend werden diese Versicherungen empfohlen:
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden Angestellten nötig, um die Versorgungslücke zu schließen, die zwischen einer frühzeitigen Rentenzahlung (durch Berufsunfähigkeit) und dem gewohnten Einkommen klafft. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Definition der Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, denn inhaltlich ist es ein großer Unterschied, ob ein Selbstständiger sein Unternehmer nicht mehr führen kann oder gar nicht mehr erwerbsfähig ist. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, sinkt zwar durch die Digitalisierung der Arbeitsbereiche, liegt aber durchschnittlich immer noch bei 25 Prozent.
Die Entscheidung, ob die Krankenversicherung gesetzlicher oder privater Natur sein soll, lässt sich am besten mithilfe einer klassischen Pro- und Contra-Liste fällen. Aber Achtung: Diese Liste sollte nicht nur eine Momentaufnahme darstellen, sondern auch in die Zukunft gerichtet sein. Möglicherweise erscheint aktuell eine private Krankenversicherung als passende Lösung, nach der Gründung einer Familie könnte dies aber anders aussehen.
Dann jedoch bleibt zu bedenken, dass der Weg von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht problemlos möglich ist. Um Verdienstausfälle während der Krankheitsphase abzufedern, ist eine Krankengeld- bzw. Krankentagegeldversicherung sicherlich eine Überlegung wert.
Für Gründer kann eine Arbeitslosenversicherung eine Absicherung des Unternehmens darstellen. Wer binnen zwei Jahre nach dem Sprung in die Selbstständigkeit diese Versicherung abschließt und zuvor mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war, kann sich freiwillig versichern. Ansonsten gibt es kein Äquivalent der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige.
Ob die Versicherung im Rahmen einer Unfallversicherung ein sinnvoller Baustein ist, ist abhängig von der Branche und vom individuellen Risiko, das einen Selbstständigen treffen kann. Möglich ist es, sich im Rahmen einer Berufsgenossenschaft abzusichern oder über eine private Unfallversicherung, die in jedem Fall über die Leistungen der BG hinausgeht.
Wer vom Angestelltendasein in die Riege der Selbstständigen wechselt, sollte im Idealfall gleich einen Antrag auf Weiterversicherung bei der Rentenanstalt stellen. Ansonsten kann es vergleichsweise umständlich werden, in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen zu werden. Dass diese Absicherung fürs Alter ohnehin nicht ausreichend wird, sollte hinlänglich bekannt sein. Deswegen ist es wichtig, durch eine private Rentenversicherung die Einnahmen im Alter sicherzustellen.