Im Jahre 2017 betrugen die gesamten Steuereinnahmen aus den insgesamt fünf Kategorien knapp 700 Mrd. EUR. Der Staat wirtschaftet mit einer schwarzen Null, doch die von einigen Parteien geforderten Ausschüttungen an die Bürger sind bislang ausgeblieben.
Die hohen Steuereinnahmen sind vor allem auf die gute Konjunktur und auf die niedrige Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Auch die Löhne und Gehälter sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, und zwar in vielen Branchen. In der Folge verdienen die Arbeitnehmer so viel Geld, dass sie steuerpflichtig werden.
Steuerbefreit ist, wer im Jahr weniger als 9.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen hat. (Stand 2018) Der Eingangssteuersatz beträgt 12 %, der Spitzensteuersatz, den Alleinverdiener ab einem steuerpflichtigen Einkommen von 100.000 EUR jährlich zahlen, liegt bei 42 %. Dazwischen sorgt die Progression dafür, dass Erhöhungen der Löhne oder des Einkommens mitunter komplett von der Steuer aufgefangen werden und der Arbeitnehmer davon nichts bemerkt.
Größter Anteil der Einnahmen durch die Gemeinschaftssteuern
Mit knapp 540 Mrd. EUR machen die Gemeinschaftssteuern den größten Anteil an den Steuereinnahmen im Jahre 2017 aus. Die Lohn- und Einkommenssteuern gehören zu den Gemeinschaftssteuern. Auch die Mehrwertsteuer und die Körperschaftssteuer, die von Unternehmen zu zahlen ist, machen ihren Anteil an den Gemeinschaftssteuern aus.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ebenso zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet wie Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler. Der Steuerabzug erfolgt beim Arbeitnehmer automatisch mit der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung. Die Lohnbuchhaltung überweist einen Abschlag an das Finanzamt. Dieser orientiert sich an den gültigen Steuertabellen. Zuviel gezahlte Steuern kann sich der Arbeitnehmer zu Beginn des folgenden Jahres mit der Steuererklärung wiederholen. Dort macht er Ausgaben geltend, die vom Finanzamt anerkannt werden und dann auf das Konto des Arbeitnehmers zurückerstattet werden.
Selbstständige zahlen einen vierteljährlichen Abschlag an das Finanzamt und ermitteln die tatsächlich zu zahlende Steuer am Jahresende durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch die Erstellung einer Bilanz. Diese wird notwendig, wenn das Unternehmen mehr als 60.000 EUR jährlich an Gewinn verbucht.
Doppelte Besteuerung ist üblich
Viele Produkte und Dienstleistungen sind in Deutschland mehrfach besteuert. So zahlen Käufer von Grundstücken eine Grunderwerbssteuer. Diese wird immer dann fällig, wenn das Grundstück den Besitzer wechselt. Während die Grunderwerbssteuer einmalig beim Kauf eines Hauses oder eines Grundstücks zu zahlen ist, fällt die Grundsteuer jährlich an. Diese gehört zu den Gemeindesteuern, die nach den Gemeinschaftssteuern den größten Posten in der Gesamtbesteuerung ausmachen.
Grundsteuern werden von den Städten und Kommunen vereinnahmt. Sie müssen sowohl von privaten als auch von gewerblichen Grundstückseigentümern gezahlt werden. Gewerbliche Grundstückseigentümer werden mit der Grundsteuer A veranlagt, während private Grundstückseigentümer nach dem Hebesatz der Grundsteuer B bemessen werden.
Während die Grundsteuer in der Regel aus dem Einkommen gezahlt wird, ist die Grunderwerbssteuer oftmals Teil einer Immobilienfinanzierung. Mitunter wird sie aus dem Immobilienkredit bedient.
Laut den Experten von smava.de ist das Interesse an einer Immobilienfinanzierung und die damit zusammenhängende Nachfrage nach Immobilienkrediten bei deutschen Bürgern weiterhin hoch. Grund dafür dürfte unter anderem die immernoch niedrigen Zinsen sein, die eine Kreditaufnahme so attraktiv machen.
Welche Steuersparmodelle in Kombination mit Immobilien nützlich sind, muss aber individuell mit einem Steuerberater oder Immobilien-Fachmann geklärt werden.