Bestimmte Einkünfte werden nur ermäßigt besteuert. Es handelt sich dabei um Zuflüsse, die als nicht im Rahmen der normalen jahresbezogenen Einkünfteerzielung liegend, angesehen werden. Die außerordentlichen Einkünfte werden abschließend in § 34 II EStG aufgezählt. Es sind Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, bestimmte Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. Mit der Fünftel-Methode werden die außerordentlichen Einkünfte progressionsmindernd berücksichtigt.
Außerordentliche Einkünfte
Updated on Oktober 8, 2017