Die Formen des Außenhandels sind grundsätzlich:
- Import mit grenzüberschreitendem Bezug von Wirtschaftsleistungen aus dem Ausland
- Export mit grenzüberschreitender Bereitstellung von Wirtschaftsleistungen für das Ausland
Sonderformen des Außenhandels
Als Sonderformen des Außenhandels gelten:
Veredelungsverkehr als Verkehr im Rahmen der Bearbeitung, Verarbeitung oder Ausbesserung von Waren. Er kann für ein deutsches Unternehmen bei geplanter Arbeitsteilung zwischen verbundenen Unternehmen vorteilhaft sein.
Lizenzverträge, welche die Übertragung und gewerbliche Nutzung von Warenmarken, Firmenbezeichnungen, Patenten usw. regeln. Eine Lizenzfertigung wird für einen deutschen Exporteur mit wachsenden Lohnunterschieden und risikoreichem Kapitaleinsatz interessant.
Direktinvestitionen in das Ausland, die in vielen Fällen eine gute Ausgangssituation für eine erfolgreiche Marktstellung darstellen. Sie verfolgen das Ziel, dauerhafte Wirtschaftsverbindungen zu einem Auslandsunternehmen einzugehen.
Internationale Kooperation als Zusammenschluss wirtschaftlich und rechtlich selbstständiger Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung z. B. von Großaufträgen.
Kompensationsgeschäfte als Gegenseitigkeitsgeschäfte, bei denen der Importeur in unterschiedlichen Variationen anstelle der geldmäßigen Bezahlung ebenfalls eine Warenlieferung oder Dienstleistung vornimmt.
Auslandsprojektgesellschaften als wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Einheiten im Ausland, die von einem Betreiberkonsortium geplant, errichtet und finanziert werden.