Gemeinkosten sind für die Berechnung betrieblicher Kosten und damit für die Ermittlung des Verkaufspreises eines Produktes relevant.
Definition / Erklärung
Die Produktion einer Ware ist für den Hersteller mit Kosten verbunden. Um Gewinn erzielen zu können, ist es für ein Unternehmen daher von entscheidender Bedeutung, die Summe der Kosten für ein Produkt niedriger zu halten als den Verkaufspreis.
Die Erfassung der Produktionskosten (Kalkulation) bildet somit die Grundlage für die Preisermittlung.
Einzelkosten und Gemeinkosten
Man unterscheidet bei der Kalkulationsrechnung zwischen Einzelkosten und Gemeinkosten. Während Einzelkosten einem bestimmten Erzeugnis zugerechnet werden können (z.B. Fertigungslöhne und -material) lassen sich Gemeinkosten nicht direkt einem Erzeugnis zuordnen.
Zu diesen gehören beispielsweise:
- Mietkosten für die Produktionsstätte
- Energiekosten
- Löhne und Lohnnebenkosten für die Verwaltungsangestellten
- Kosten für Wartung und Instandhaltung der Werkzeuge und Maschinen
- Kreditkosten und Steuern
Da sich die Gemeinkosten somit nicht einem bestimmten Kostenträger zuordnen lassen, müssen sie bei der Kalkulation (Kostenträgerrechnung) mittels Verteilerschlüssel (Kostenstellenrechnung) zugeordnet werden. Hierbei kommt der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) zum Einsatz.
Echte und unechte Gemeinkosten
Die Gemeinkosten unterscheidet man wiederum zwischen echten und unechten. Die echten Gemeinkosten lassen sich tatsächlich nicht einem Einzelerzeugnis zuordnen. Die unechten hingegen ließen sich zwar zuordnen, man verzichtet jedoch darauf, da sich dies umständlich und somit zeitaufwendig gestalten würde.
Zusammenfassung
- Gemeinkosten sind Produktionskosten die sich nicht direkt einem Erzeugnis zuordnen lassen.
- Kalkulation bildet Grundlage für Preisermittlung
- Gemeinkosten erfordern eine Kostenstellenrechnung
- Gemeinkosten unterscheidet man in echte und unechte
- Kostenstellenrechnung erfolgt mittels Betriebsabrechnungsbogen