Gemeinschaftsteuern sind Steuern, deren Aufkommen Bund und Ländern (ggf. auch Gemeinden) gemeinsam zusteht, werden als Gemeinschaftsteuern bezeichnet (Art. 106 GG). Dazu zählen folgende Steuerarten: Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer), Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuerumlage. Somit sind die ertragreichsten Steuerarten Gemeinschaftsteuern.
Gemeinschaftsteuern
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