Investitionsprämien werden in Höhe eines festen Prozentsatzes auf die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten einer Investition gewährt (Investitionsrechnung im Steuerrecht; Finanzierung im Steuerrecht). Im Gegensatz zu Investitionszulagen können sie jedoch lediglich mit einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerschuld für den Veranlagungszeitraum verrechnet werden, in den die begünstigte Investition fällt. In den aktuellen Förderprogrammen der Bundesregierung sind Investitionsprämien nicht enthalten.
Investitionsprämien
Updated on Oktober 11, 2017