Bei der Umsatzsteuer sind bestimmte Umsätze steuerbefreit. Sie werden in einem umfangreichen Katalog in § 4 UStG zusammengefasst. Dazu gehören insbesondere Umsätze der internationalen Seeschifffahrt und Luftfahrt, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, Umsätze im Postwesen, bestimmte Bankdienstleistungen (z. B. Vermittlung von Krediten, Zahlungs- und Überweisungsverkehr), soziale Dienstleistungen.
Katalogumsätze
Updated on Oktober 12, 2017