Bei einer sogenannten Luftbuchung handelt es sich um einen Buchungsvorgang im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens, dem in der Realität kein tatsächlicher Geschäftsvorfall zugrunde liegt.
Definition / Erklärung
Die Luftbuchung zählt zu den unter Strafe stehenden Bilanzdelikten. Der umgangssprachlich als Luftbuchung bekannte Vorgang ist von seinem Wesen her betrachtet ein wissentlicher Buchungsfehler eines verantwortlichen Akteurs, der den Bilanzdelikten zuzuordnen ist und unter anderem gemäß § 331 HGB unter Strafe steht.
Das in den meisten Fällen intendierte Ziel der Luftbuchung ist es, die Umsatzerlöse eines Unternehmens, zumeist in betrügerischer Absicht, mit Hilfe frei erfundener Geschäftsvorfälle in die Höhe zu treiben, um durch das Aufblasen der Bilanz unter anderem günstigere Unternehmenskredite in Anspruch nehmen zu können oder an einer Investition Anleger bewusst zu täuschen.
Häufig dienen Luftbuchungen unter Zuhilfenahme einer Vielzahl von Konten auch dazu, die Herkunft von Geldströmen zu verschleiern und damit im Klartext Geldwäsche zu betreiben. Insgesamt ist die Luftbuchung jedoch vom sogenannten Scheingeschäft abzugrenzen, im Rahmen dessen mehrere beteiligte Akteure den Abschluss eines Vertrags fingieren.
Zusammenfassung
- Luftbuchungen stehen nach §331 HGB unter Strafe
- Buchungsvorgänge ohne wirklichen Geschäftsvorfall
- wird bei Bilanzfälschungen angewendet