Bei der Wahl des Besteuerungsgegenstandes ist der Gesetzgeber grundsätzlich frei. Als Kuriosum wurde von 1918-1923 in Deutschland eine Mineralwassersteuer als Verbrauchsteuer erhoben.
Mineralwassersteuer
Updated on Oktober 17, 2017
Bei der Wahl des Besteuerungsgegenstandes ist der Gesetzgeber grundsätzlich frei. Als Kuriosum wurde von 1918-1923 in Deutschland eine Mineralwassersteuer als Verbrauchsteuer erhoben.