Satellitensteuern (Annexsteuern) sind Steuern, die nach der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerschuld bemessen werden. Sie belasten das Einkommen zusätzlich zur Einkommen-und Körperschaftsteuer. Zu den Satellitensteuern zählen die Kirchensteuer und Ergänzungsabgaben i. S. d. Art. 106 I Nr. 6 GG, wie z. B. der Stabilitäts- oder Solidaritätszuschlag.
Satellitensteuer
Updated on Oktober 20, 2017